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AGB

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1
Jeder mir erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen
Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen des § 2 UrhG und des § 31 UrhG in Verbindung mit
den Werkvertragsbestimmungen des BGB.

1.2
Für die Entwürfe und Werkzeichnungen des Designers als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach
§ 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3
Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei
der Reproduktion verändert werden. Jegliche Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.

1.4
Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung des Designers und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

1.5
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung.
Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

2. Fälligkeit der Vergütung/Kostenvoranschlag

2.1
Die Vergütung ist vor der Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in
Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

2.2
Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem im Kostenvoranschlag
festgelegten Betrag verlangen. Der Kostenvoranschlag hat eine Gültigkeit von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum.

2.3
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

3.1
Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für
Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

3.2
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Dummys,
Reproduktionen,Screenshots, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

3.3
Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur
in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1
An sämtliche Arbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

4.2
Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5. Korrektur, Referenzen und Belegmuster

5.1
Der Designer übernimmt keinerlei Haftung bei Rechtschreibfehler in jeglichen Drucksachen. Die Prüfung obliegt dem Kunden.

5.2
Von allen vervielfältigten Arbeiten (z.B. Drucksachen) werden dem Designer 10 bis 20 einwandfreie Belege
unentgeltlich überlassen. Er ist berechtigt, die Belegmuster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

5.3
Mit der Vergütung für die erstellte Arbeit erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, das der Designer die
erstellte Arbeit (u.a. in den Referenzen) zur Eigenwerbung nutzen darf.

6. Haftung

6.1
Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die
Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

6.2
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Designers.

7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

7.1
Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

7.2
Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden vom Designer
unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.

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